PayPal-Käuferschutz-Rechner
Ein PayPal-Käuferschutz-Rechner hilft dabei, den Betrag einer Zahlung und mögliche Gebühren auseinanderzuhalten. Der Name kann allerdings missverständlich sein: Der Käuferschutz ist keine Gebühr, die sich pauschal auf jeden Einkauf aufschlagen lässt. Ob eine Zahlung geschützt ist und welche Gebühren anfallen, hängt von der Zahlungsart und den jeweils geltenden Bedingungen ab. Im Folgenden erkläre ich, wie sich eine angenommene Gebühr berechnen lässt – und was diese Rechnung nicht aussagt.
Gebühr und Käuferschutz sind zwei verschiedene Fragen
Bei einem Kauf sind vor allem drei Beträge zu unterscheiden: der vom Käufer gezahlte Preis, eine mögliche Gebühr für den Zahlungsempfang und der Betrag, der nach Abzug dieser Gebühr verbleibt. Eine Gebührenrechnung kann den letzten Betrag schätzen. Sie entscheidet aber nicht darüber, ob ein konkreter Kauf unter den PayPal-Käuferschutz fällt oder ob ein späterer Antrag erfolgreich wäre.
Für eine verlässliche Berechnung müssen der passende Prozentsatz und ein möglicher fester Gebührenanteil bekannt sein. Beide Werte können je nach Zahlungsfall unterschiedlich sein. Die Zahlen im folgenden Beispiel sind daher frei gewählte Rechenannahmen und keine Angabe zu aktuellen PayPal-Gebühren.
Rechenbeispiel mit einem Verkaufspreis von 100 Euro
Angenommen, eine Gebühr beträgt 3 % des gezahlten Betrags zuzüglich 0,30 Euro. Bei einem Preis von 100 Euro ergibt sich:
Gebühr: 100,00 € × 0,03 + 0,30 € = 3,30 €
Verbleibender Betrag: 100,00 € − 3,30 € = 96,70 €
Die Tabelle zeigt dieselbe Beispielrechnung für weitere Beträge. Sie beschreibt ausschließlich den rechnerischen Gebührenabzug, nicht den Umfang des Käuferschutzes.
| Gezahlter Betrag | Angenommene Gebühr: 3 % + 0,30 € | Betrag nach Gebührenabzug |
|---|---|---|
| 20,00 € | 0,90 € | 19,10 € |
| 50,00 € | 1,80 € | 48,20 € |
| 100,00 € | 3,30 € | 96,70 € |
| 250,00 € | 7,80 € | 242,20 € |
Vom gewünschten Auszahlungsbetrag zurückrechnen
Manchmal ist nicht der Verkaufspreis, sondern der gewünschte Betrag nach Gebühren bekannt. Auch dafür lässt sich eine Rechnung aufstellen. Unter denselben beispielhaften Annahmen lautet sie:
Erforderlicher Zahlbetrag = (gewünschter Betrag + 0,30 €) ÷ (1 − 0,03)
Sollen nach dem Gebührenabzug 100,00 Euro verbleiben, ergibt sich (100,00 € + 0,30 €) ÷ 0,97 ≈ 103,40 Euro. Bei diesem Zahlbetrag beträgt die angenommene Gebühr auf Cent gerundet 3,40 Euro. Es verbleiben 100,00 Euro. Ob und wie Gebühren bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden dürfen, ist damit nicht beantwortet.
Was der Rechner nicht prüfen kann
Ein PayPal-Käuferschutz-Rechner kann Beträge berechnen, aber keine verbindliche Aussage zu einem Käuferschutzfall treffen. Dafür sind unter anderem die Art der Zahlung, der gekaufte Gegenstand und die geltenden Bedingungen relevant. Wer einen konkreten Kauf beurteilen möchte, sollte deshalb die Bedingungen für genau diese Zahlung prüfen. Für die Gebührenrechnung wiederum sind die tatsächlich zutreffenden Gebührendaten maßgeblich – nicht die Beispielwerte dieses Artikels.