Mehrwertsteuerrechner
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner lässt sich aus einem Nettobetrag der Bruttopreis ermitteln – oder aus einem Bruttopreis der enthaltene Steuerbetrag herausrechnen. Im Folgenden erkläre ich beide Rechenwege anhand der Steuersätze von 19 % und 7 %. Welcher Satz für einen konkreten Umsatz gilt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Von netto zu brutto
Ein Nettopreis enthält noch keine Umsatzsteuer. Um den Steuerbetrag zu berechnen, wird er mit dem Steuersatz multipliziert. Anschließend wird die Steuer zum Nettopreis addiert:
Steuerbetrag = Nettopreis × Steuersatz
Bruttopreis = Nettopreis + Steuerbetrag
Bei 19 % wird der Steuersatz als Dezimalzahl 0,19 eingesetzt. Für einen Nettopreis von 50,00 € ergibt das 9,50 € Steuer und einen Bruttopreis von 59,50 €.
| Nettopreis | Steuersatz | Rechnung | Steuerbetrag | Bruttopreis |
|---|---|---|---|---|
| 50,00 € | 19 % | 50,00 € × 0,19 | 9,50 € | 59,50 € |
| 100,00 € | 7 % | 100,00 € × 0,07 | 7,00 € | 107,00 € |
| 200,00 € | 19 % | 200,00 € × 0,19 | 38,00 € | 238,00 € |
Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis herausrechnen
Wer nur den Bruttopreis kennt, darf ihn nicht einfach mit 19 % beziehungsweise 7 % multiplizieren. Der Steuersatz bezieht sich auf den Nettopreis, nicht auf den bereits besteuerten Betrag. Stattdessen wird der Bruttopreis durch 1,19 beziehungsweise 1,07 geteilt:
Nettopreis = Bruttopreis ÷ (1 + Steuersatz)
Steuerbetrag = Bruttopreis − Nettopreis
Bei einem Bruttopreis von 119,00 € und 19 % Steuer ergibt sich ein Nettopreis von 100,00 €. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt somit 19,00 € – nicht 19 % von 119,00 €.
| Bruttopreis | Steuersatz | Nettorechnung | Nettopreis | Enthaltene Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 119,00 € | 19 % | 119,00 € ÷ 1,19 | 100,00 € | 19,00 € |
| 107,00 € | 7 % | 107,00 € ÷ 1,07 | 100,00 € | 7,00 € |
| 59,50 € | 19 % | 59,50 € ÷ 1,19 | 50,00 € | 9,50 € |
Steuersatz und Rundung beachten
Der Mehrwertsteuer-Rechner auf coprozessor.de übernimmt die Rechenarbeit; der passende Steuersatz muss jedoch für den jeweiligen Umsatz feststehen. Enthält eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen, sollten diese getrennt berechnet werden. Ein gemeinsamer Steuersatz für die gesamte Summe würde zu einem falschen Ergebnis führen.
Bei Beträgen mit mehreren Nachkommastellen können Rundungsunterschiede entstehen. Ob einzelne Positionen oder erst eine Zwischensumme auf Cent gerundet werden, kann sich auf den ausgewiesenen Steuerbetrag auswirken. Für Rechnungen ist daher wichtig, die zugrunde gelegten Nettobeträge, Steuersätze und Rundungen nachvollziehbar auszuweisen.